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Wertschätzungsfonds

AGH-ler bekommen keine Mehraufwandsentschädigung mehr
Datum:
22. Apr. 2020
Von:
Pro Arbeit e.V.

Durch das Jobcenter der StädteRegion Aachen sind etwa 500 Menschen bei verschiedenen gemeinnützigen Beschäftigungsträgern in eine Arbeitsgelegenheit (AGH) vermittelt worden. Dabei handelt es sich nicht um ein reguläres Arbeitsverhältnis, sondern die AGH dient der persönlichen Stabilisierung und fachlichen Vorqualifizierung für eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

Die Teilnahme an einer AGH ist freiwillig, sodass es sich um sehr motivierte Menschen handelt. Vom Jobcenter erhalten sie deshalb eine sogenannte Mehraufwandsentschädigung (MAE) von 1,40 € je geleistete Stunde sowie eine Busfahrkarte.

Die Corona-Krise hat auch auf die Arbeitsgelegenheiten Auswirkung. So wurde den TeilnehmerInnen im März und April die körperliche Anwesenheit an der AGH untersagt, was zur unmittelbaren Folge hatte, dass sie nunmehr auch keine MAE und Fahrkarte mehr erhielten. Bei einer wöchentlichen Beschäftigungszeit zwischen 15 und 30 Stunden bedeutet dies eine monatliche Mindereinnahme von im Mittel 136 €. Hinzu kommen weitere 34 € für das Sozialticket; für viele Menschen erforderlich, um auch zum Arzt oder Einkaufen zu gelangen.

Bemühungen von Pro Arbeit, beim Jobcenter eine Regelung dieses Problems zugunsten der Betroffenen zu erreichen, wurden mit Hinweis auf rechtliche Unmöglichkeit abgelehnt.

Pro Arbeit sieht aber die Notwendigkeit einer Unterstützung für diese Menschen (und die etwa 500 betroffenen Kinder), da sie finanziell mit Hartz IV am untersten Ende der Einkommen angesiedelt sind. Sie haben durch die bisherige Mitarbeit in der Arbeitsgelegenheit bewiesen, dass sie an einer schnellstmöglichen Integration in den Arbeitsprozess mitwirken. Sie quasi zwangsweise von diesem Weg und der damit verbunden Möglichkeit der Erzielung eines kleines Zusatzeinkommens ersatzlos auszuschließen, widerspricht nach unserer Auffassung dem Ansatz der Hilfe.

Alle anderen Beschäftigten im allgemeinen Arbeitsmarkt sind durch die Kurzarbeiter-Regelung deutlich besser gestellt; auch die Beschäftigten in den Werkstätten für Menschen mit Behinderung erhalten auch ohne Erbringung der Arbeitsleistung das ihnen zugesagte Arbeitsförderungsgeld.

An diesem Punkt setzt nun ein Zusammenschluss der beiden Katholikenräte der Regionen Aachen-Stadt und Aachen-Land, des evangelischen Kirchenkreises Aachen sowie BürgerInnen der Städteregion an. Die Presse berichtete am 21.04.20 darüber.

Über einen „Wertschätzungsfonds – Corona und unsere Solidarität“ sollen Gelder gesammelt werden, die dann genau den oben beschriebenen Betroffenen zu Gute kommen.

 

Kontodaten Pro Arbeit

IBAN: DE95 3706 0193 1008 3520 18

BIC: GENODED1PAX bei der Pax Bank Aachen

Verwendungszweck: Wertschöpfungsfonds

 

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!